Leistungsbeschreibung

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht.

Seit dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument, d. h. einen Kinderreisepass. Sollten Kinder bereits im Reisepass  ihrer Eltern eingetragen sein, sind diese Einträge nicht mehr gültig.

Der Kinderreisepass gilt maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis (Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums, also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen) oder aber einen elektronischen Reisepass (z. B. visafreie Einreise in die USA).

Das Lichtbild muss biometrisch sein, wobei insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen sind.

Der Kinderreisepass ist vollwertig maschinenlesbar und weltweit anerkannt. Ausgenommen ist die visafreie Einreise in die USA. Diese kann nur mit dem regulären Reisepass (ePass) erfolgen.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes zu finden.

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport

Kinderreisepass