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Einrichtung

51.63 - Beistandschaft


Dienstleistungen

Beistandschaft

Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern

Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten

Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Hausanschrift

Batteriewall 11
38350 Helmstedt

Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00

E-Mail

beistandschaft@landkreis-helmstedt.de

Telefon

+49 5351 121-1305

Fax

+49 5351 121-1613

Ansprechpartner

Frau Salomon
Frau Bauer
Herr Koch
Frau Patzer

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