Wenn Sie beruflicher Betreuer sind und bereits in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe eingestuft wurden, haben Sie bei Änderung Ihres Bildungsabschlusses die Möglichkeit, auch die Änderung der Vergütungsstufe zu beantragen. 

Die Änderung Ihrer Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.  


Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und dem Prüfungsumfang ab.   


Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. 


Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts  


Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts  


  • Ihr Bildungsabschluss hat sich geändert.
  • Es liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor.  

  • Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe
  • Qualifikationsnachweis (höchster Bildungsabschluss in beglaubigter Form)

ggf. bereits ergangener Feststellungsbescheid


Die Änderung der Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.

  • Sie stellen dafür einen Antrag an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
  • Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (bereits ergangener Feststellungsbescheid, neuester höchster Bildungsabschluss) bei.
  • Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Feststellungsbescheid.

Wenn Sie die Änderung der Vergütungsstufe online beantragen wollen:

  • Sie stellen den Antrag über das Online-Portal und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren. 


Es gibt folgende Hinweise:                

Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung. 


  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe.


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