Dienstleistung
Änderung der Vergütungsstufe für berufliche Betreuerinnen und Betreuer beantragen
Wenn Sie beruflicher Betreuer sind und bereits in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe eingestuft wurden, haben Sie bei Änderung Ihres Bildungsabschlusses die Möglichkeit, auch die Änderung der Vergütungsstufe zu beantragen.
Die Änderung Ihrer Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und dem Prüfungsumfang ab.
Welche Gebühren fallen an?
Keine Kosten
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Ansprechpunkt
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Zuständige Stelle
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Voraussetzungen
- Ihr Bildungsabschluss hat sich geändert.
- Es liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe
- Qualifikationsnachweis (höchster Bildungsabschluss in beglaubigter Form)
ggf. bereits ergangener Feststellungsbescheid
Verfahrensablauf
Die Änderung der Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (bereits ergangener Feststellungsbescheid, neuester höchster Bildungsabschluss) bei.
- Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die Änderung der Vergütungsstufe online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag über das Online-Portal und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe.