Wertstoffe sind verwertbare Abfälle aus PPK, Glas, Kunststoff und Metalll.
 Für die Entsorgung von Verpackungen (LVP, PPK und Glas) im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
 Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
 Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z. B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle aus PPK, Glas, Kunststoff und Metalll.
     Für die Entsorgung von Verpackungen (LVP, PPK und Glas) im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
     Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
     Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z. B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
 Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung.  Für den Erstinverkehrbringer ist eine Systembeteiligung erforderlich.



Bearbeitungsdauer: 1 Tag

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind in Niedersachsen die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Hildesheim, Göttingen und Lüneburg.
Anderen Stelle können
• kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. gemeinsame kommunale Anstalten
• Eigenbetriebe oder
• Eigengesellschaften
treten, die zum Zweck der Abfallentsorgung gegründet wurden. Bzw. die nach dualen Systeme, die nach § 18 VerpackG in Niedersachsen genehmigt sind.


öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.


Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich bzw. bei den dualen Systemen


Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.


Sowie ö rtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt.


Kreislaufwirtschaftsgesetz
Verpackungsgesetz

Nicht angegeben


Wertstoffhof, Abfall, Wertstoff, Müll, Wertstoffhof, Abfall, Wertstoff, Müll, Verpackungstonne, Verpackungen