Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.


Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.



Bearbeitungsdauer: 0 bis 6 Wochen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.


öffentlich-rechtliche Entsorger


  • Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
  • Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.


nicht angegeben