Dienstleistung
Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 0,00 - 100,00
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Zuständige Stelle
Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.
Voraussetzungen
Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Verfahrensablauf
Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben