Dienstleistung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
www.rundfunkbeitrag.de.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind
Bearbeitungsdauer
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung fallen keine weiteren Kosten an.
Ansprechpunkt
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie sind Inhaber oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses.
erforderliche Unterlagen
Es werden ihre persönlichen Daten abgefragt.
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus.
Hinweise (Besonderheiten)
Der öffentlich-rechtliche Inlandsrundfunk ist staatsfern organisiert. Veranstalter und damit für die Angebote verantwortlich sind die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio. Zu ihrer Finanzierung sind sie befugt, den gesetzlich festgelegten Rundfunkbeitrag einzuziehen. Für diese Aufgabe haben sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den gemeinsamen Beitragsservice eingerichtet. Dieser ist damit keine staatliche Behörde.
Weiterführende Informationen
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen