Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.


Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.


Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


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