Dienstleistung
Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes des beruflichen Betreuers oder der beruflichen Betreuerin muss der neuen Stammbehörde mitgeteilt werden
Die für Sie zuständige Stammbehörde kann sich ändern, wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer Ihren Sitz oder Wohnsitz ändern. Deswegen müssen Sie diese Änderungen der neuen Stammbehörde unverzüglich anzeigen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet werden können und die neue zuständige Stammbehörde alle wichtigen Dokumente erhalten kann.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Voraussetzungen
- Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
- Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stammbehörde stattfinden.
Verfahrensablauf
Den Wechsel des (Wohn-) Sitzes können Sie schriftlich
anzeigen:
- Sie stellen die Anzeige bei der neuen zuständigen Stammbehörde.
-
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name
- Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
- Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
- Datum des Umzugs
- Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
- Die Stammbehörde prüft die Anzeige.
- Die Behörde passt die Daten an und informiert gegebenenfalls andere Stellen über den Wechsel.