Dienstleistung
Personalausweis Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Voraussetzungen
Sie haben den Personalausweis beantragt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online, telefonisch, persönlich oder schriftlich abfragen.
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Online
Folgen Sie dazu dem Onlinedienst und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein. oder Sie scannen den ausgehändigten QR-Code mit Ihrem Handy. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Infoblatt . -
Schriftlich
Sie können den Status schriftlich (auch per Mail) abfragen. Die Beantwortung dauert bis zu einer Woche. -
Telefonisch
Sie können den Bestellstatus zu unseren Öffnungszeiten telefonisch abfragen und erhalten sofort eine Auskunft über den Status. -
Persönlich
Sie können den Status auch persönlich an der Information im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord erfragen.
- Wenn Sie eine E-Mail bei der Antragstellung mitgeteilt haben, werden Sie per Mail informiert, sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.