Privaten Antragstellern kann  Saatgut für die Anlage von bienenfreundlichen Blühwiesen

(für Flächen bis zu 500,00 m2) zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich ist, dass die private

Nutzfläche im Gebiet der Gemeinde Südbrookmerland liegt.

 

Als Stichtag für die Anmeldung wird Ende Februar dieses Jahres festgelegt.