Dienstleistung
Ferienangebote
Kinderferienbetreuung
Da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in den Schulferien eine große Herausforderung für die Betroffenen darstellt, bietet die Gemeinde Südbrookmerland eine verlässliche Ferienbetreuung für Schulkinder im Alter von 6 bis 12 Jahren in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an.
Die Betreuung der Kinder wird im Jugendhaus Südbrookmerland am Schultrift 9 b in Moordorf angeboten. Die Kinder werden dort an fünf Tagen in der Woche in der Zeit von 7.30 bis 13.00 Uhr betreut. Aus organisatorischen Gründen erfolgt eine Anmeldung für mindestens eine Woche. Diese ist dann verbindlich.
Das Angebot richtet sich an Eltern, die darauf angewiesen sind, dass ihre Kinder in den Ferien betreut werden (Berufstätigkeit).
Die Teilnahmekosten betragen für eine Halbtagsbetreuung pro Kind 50,00 € für eine Woche. Eine soziale Staffelung ist vorgesehen (Halbtagsbetreuung: Geschwisterkind 25,00 € und Alleinerziehende 25,00 €). Berechtigte können die Übernahme der Kosten durch das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Das Frühstück ist selber mitzubringen.
Die Kinder werden von professionellen Kräften betreut und können während der Betreuungszeit spielen, basteln und an Außenaktivitäten teilnehmen.
Für das Jahr 2026 sind folgende Betreuungszeiten geplant:
Osterferien 23. – 27. März 2026 (1 Woche)
Sommerferien 6. – 24. Juli 2026 (3 Wochen)
Herbstferien 12. - 16. Oktober 2026 (1 Woche)
Die Anmeldeformulare werden im Januar 2026 veröffentlicht..
Für weitere Fragen steht Ihnen von der Gemeindeverwaltung Marion Grüger-Janssen unter der Telefonnummer 04942/209111 bzw. per Mail m.grueger-janssen@suedbrookmerland.de zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung