Kinderferienbetreuung


Da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in den Schulferien eine große Herausforderung für die Betroffenen darstellt, bietet die Gemeinde Südbrookmerland auch im Jahr 2023 eine verlässliche Ferienbetreuung für Schulkinder im Alter von 6 bis 12 Jahren in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an.
Die Betreuung der Kinder wird im Jugendhaus Südbrookmerland am Schultrift 9 b in Moordorf angeboten. Die Kinder werden dort an fünf Tagen in der Woche in der Zeit von 7.30 bis 13.00 Uhr betreut. Aus organisatorischen Gründen erfolgt eine Anmeldung für mindestens eine Woche. Diese ist dann verbindlich.
Das Angebot richtet sich an Eltern, die darauf angewiesen sind, dass ihre Kinder in den Ferien betreut werden (Berufstätigkeit).
Die Teilnahmekosten betragen für eine Halbtagsbetreuung pro Kind 50,00 € für eine Woche. Eine soziale Staffelung ist vorgesehen (Halbtagsbetreuung: Geschwisterkind 25,00 € und Alleinerziehende 25,00 €). Berechtigte können die Übernahme der Kosten durch das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Das Frühstück ist selber mitzubringen.
Die Kinder werden von professionellen Kräften betreut und können während der Betreuungszeit spielen, basteln und an Außenaktivitäten teilnehmen.
Wenn Sie Ihr Kind verbindlich für die Ferienbetreuung in den Oster-, Sommer- oder/und Herbstferien anmelden möchten, nutzen Sie bitte die anliegenden Anmeldeformulare. Diese sind dann ausgefüllt im Rathaus der Gemeinde Südbrookmerland abzugeben oder unter m.grueger-janssen@suedbrookmerland.de einzureichen.
Es werden folgende Betreuungszeiten im Jahr 2023 angeboten:
Osterferien 27. – 31. März 2023 (1 Woche)
Sommerferien 17. Juli bis 4. August 2023 (3 Wochen)
Herbstferien 23. - 27. Oktober 2023 (1 Woche)
Um ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können, benötigen wir frühe und verbindliche Rückmeldungen Ihrerseits.
Anmeldefristen für die Ferienbetreuung:
Osterferien bis zum 3. März 2023
Sommerferien bis zum 23. Juni 2023
Herbstferien bis zum 29. September 2023
Für weitere Fragen stehen Ihnen von der Gemeindeverwaltung Marion Grüger-Janssen unter der Telefonnummer 04942/209111 und der Gemeindejugendpfleger Karl Echterhof unter der Telefonnummer 04941/6981503 zur Verfügung

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


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