Herzlich Willkommen beim Standesamt Südbrookmerland

Geburten, Trauungen,  Urkundenbestellungen,  Sterbefälle, Kirchenaustritte etc.

Die Dienstleistungen des Standesamtes sind vielfältig.

 

 

Trauen Sie sich in Südbrookmerland!
  • Sie können heiraten, wo Sie möchten, nur die Anmeldung muss am Wohnort erfolgen.
  • Die Anmeldung zur Eheschließung ist höchstens 6 Monate gültig.
  • Wenn Sie einen Wunschtermin zur Eheschließung haben, melden Sie sich, wir reservieren Ihnen gerne den Termin.
  • Fragen zu den notwendigen Unterlagen können in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt geklärt werden, da dies von Fall zu Fall sehr verschieden sein kann.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Heiraten, ist das noch „In“?

Ja!

Ob frisch verliebt oder im Zusammenleben bereits erfahren – früher oder später wünschen sich viele Paare, ihre Beziehung durch das offizielle „Ja-Wort“ zu besiegeln.

 

Die Gemeinde Südbrookmerland, gelegen im Herzen Ostfrieslands, bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihren Hochzeitstag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.

 

Für die standesamtliche Trauung stehen Ihnen in der Gemeinde Südbrookmerland vier unterschiedliche Räumlichkeiten zur Verfügung, an denen Sie sich Ihr „Ja-Wort“ geben können. Alle Örtlichkeiten bieten Platz für bis zu 30 Gäste, um der Trauzeremonie zu folgen. Selbstverständlich können Sie dort auch nach der Trauung mit Ihren Gästen anstoßen.

 
Trauzimmer im Rathaus

Passend zur ländlichen Idylle der Gemeinde Südbrookmerland ist das Trauzimmer im Rathaus  gemütlich eingerichtet. Die Brautpaare finden hier eine klimatisierte „gute Stube“ vor, die ganz im ostfriesischen Stil eingerichtet ist.

 

Zur Ausstattung gehören ein echter Holzfußboden, bequeme Stühle mit Binsensitzen, ortstypische Aquarelle und eine große alte Wanduhr. 

 
Heiraten in einer voll funktionsfähigen Windmühle

Die Mühle Wiegboldsbur ist der ideale Ort, um Ihre Trauung in einer rustikalen, aber gleichzeitig auch feierlichen und romantischen Atmosphäre zu vollziehen. Lassen Sie sich von dem einmaligen Ambiente verzaubern und in eine längst vergessene Zeit zurückversetzen. 

 

Eine wunderschöne Kulisse für Ihre Hochzeitsfotos ist garantiert. Die schöne, liebevoll restaurierte Windmühle aus dem Jahre 1812 ist ein dreistöckiger, voll funktionsfähiger Gallerieholländer und der Blickfang des Dorfes Wiegboldsbur. 

 

In uriger Atmosphäre können Sie hier auf dem Mehlboden, auf dem früher die Mehl- und Kornsäcke gelagert wurden, heiraten.

Auch können Sie sich unter dem König (Hauptantriebswelle, sie befindet sich oberhalb des Galeriebodens) das „Ja-Wort“ geben.

Nach dem Ja-Wort können Sie auf der Galerie den herrlichen Blick über die weite ostfriesische Landschaft genießen

 
Hochzeit mit Meerblick

In Südbrookmerland ist seit kurzem auch das Heiraten am „Großen Meer“ inmitten eines herrlichen Natur- und Wassersportgebietes möglich. In einem modernen Ambiente bietet Ihnen das Haus am Meer die perfekte Kulisse für Ihre standesamtliche Trauung. 

 

Während der Trauung hat das Brautpaar hier einen wundervollen Blick auf das „Große Meer“, dem größten Binnensee Ostfrieslands.

Im Anschluss an die Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, die verlockende Sonnenterasse für einen kleinen Empfang mit Ihren Gästen zu nutzen.  

 
Eheschließung in einem typisch ostfriesischen Museum

Das „Dörpmuseum“ im Gemeindeteil Münkeboe, bekannt auch durch das jährlich stattfindende Münkeboer Dorffest, bietet einen Einblick in die Lebens- und Arbeitswelt der ostfriesischen Moorkolonisten zu früheren Zeiten. Beim Schmieden, Backen, Kornmahlen oder der Holzverarbeitung kann man den alten Handwerkern an den Aktionstagen über ihre Schulter schauen.

Das Heiraten im Museumsdorf erfreut sich immer großer Beliebtheit. Seit Anfang Oktober 2002 vollzieht das Standesamt der Gemeinde Südbrookmerland hier Trauungen. Das Kolonistenhaus, inmitten des Museumsgeländes in Münkeboe gelegen, bietet ein wunderschönes Ambiente für Ihre Trauung. In einer Wohnküche, ganz wie zu Großmutters Zeiten eingerichtet, können Sie sich vor echten Butzen (Schlafgelegenheit) und einem Stangenofen das Ja-Wort geben.

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.


Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

  • aktuelle Geburtsurkunde

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

  • die Eheurkunde oder
  • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
  • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.

Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.


Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.


Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.


Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.


Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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