Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggfls. Handelsregisterauszug
  • ggfls. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggfls. Erlaubnisurkunde
  • ggfls. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht

Je Ummeldung fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € an.


Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.


Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Verwaltung.


Gewerbe, selbständig, selbstständig, Firma