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Einrichtung

Landkreis Helmstedt: 51.63 - Beistandschaft


Dienstleistungen

Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten

Beistandschaft durch das Jugendamt

Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller

Unterhaltsansprüche eines Kindes feststellen und als Unterhaltspflicht beurkunden lassen

Hausanschrift

Batteriewall 11
38350 Helmstedt

Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00

E-Mail

beistandschaft@landkreis-helmstedt.de

Telefon

+49 5351 121-1305

Fax

+49 5351 121-1613

Ansprechpartner

Frau Bauer
Frau Salomon
Herr Koch
Frau Patzer
Herr Wolfram

04445/8900-0

Rathausplatz 1

49429 Visbek

rathaus@visbek.de

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