Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.


Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.


Ein Kind wurde auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren

Anzeigeverpflichtete (gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes) sind

der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind

Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.


bei miteinander verheirateten Eltern

Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille

Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille

bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille

falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

Geburtsurkunde des Vaters

gegebenenfalls die Sorgeerklärung

alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille

Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.


Der sorgeberechtigte Elternteil oder, im Verhinderungsfall, eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.

Der Schiffsführer oder der die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.

Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.

Beim Standesamt I in Berlin erfolgt die Registrierung im Geburtenregister.

Bestellte (Geburts-) Urkunden können zugesandt werden.


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