Dienstleistung
Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Schlagwörter
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufsregister, WPK, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WPK, Berufsregister, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferkammer