Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.


Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.


Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.


1 Stunde(n) - 2 Tag(e)


Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.


Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.


Nicht angegeben


Nicht angegeben


Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
 


Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.


Nicht angegeben