Dienstleistung
Jagdschein Ersatz
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 bis 3 Jahre
Geltungsdauer:
14 Tage
Ansprechpunkt
Einen Ersatz für Ihren verlorenen Jagdschein beantragen Sie bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Hinweise (Besonderheiten)
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Schlagwörter
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