Dienstleistung
Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen
Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.
Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben