Dienstleistung
Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Formulare
nicht angegeben
Antrag auf Übernahme der Beiträge für die Betreuung in Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste
Bescheinigung über den Besuch einer Kindertagesstätte
FormularDokInfodienste
Bescheinigung über die Arbeitszeiten
FormularDokInfodienste
Bruttoverdienstbescheinigung
FormularDokInfodienste
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben