Dienstleistung
Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Ansprechpartner
Frau Carmen Engbrecht-Bley
Frau Manuela Strümpler
Frau Andrea Leberecht
Frau Schatz
Herr Ralf Spille
Frau Nadine Tragust
Frau Monika Reints
Frau Marion Fauerbach
Frau Anja Gronewold
Frau Monika Meyerhoff
Frau Strübbe
Frau Ulbrich
Herr Stefan Lindenthal
Frau Pia Bümmerstede
Herr Markus Kruthaup
Frau Annette Nortrup
Frau Dariia Schell
Herr Christopher Vismann
Frau Wiltrud Zumwalde
Frau Ilona Dieling
Frau Carina Fangmann
Frau Lisa Booken
Frau Wilhelmine Gebhardt
Frau Larissa Saathoff
Herr Stöhr
Herr Jörn Krieger
Frau Deike Rickels
Herr Stefan Thole
Frau Denise Willenborg
Herr Cedric Jelken
Tom Wehming
Herr Benno Sieverding
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Sozialamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
Ansprechpunkt
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Voraussetzungen
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
-
bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
§ 30 Abs.5 Bundeszentralregister (ZRG)
§ 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
§ 2 Absatz 2 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Aktiengesellschaft, Vertretungsberechtigung, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein, Geschäftsführer, Geschäftsführerwechsel, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen, Aktiengesellschaft, Vertretungsberechtigung, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein, Geschäftsführer, Geschäftsführerwechsel, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
Ansprechpunkt
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Voraussetzungen
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
-
bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
§ 30 Abs.5 Bundeszentralregister (ZRG)
§ 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
§ 2 Absatz 2 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben