Dienstleistung
Einfaches Führungszeugnis beantragen
Ansprechpartner
Frau Carmen Engbrecht-Bley
Frau Manuela Strümpler
Frau Andrea Leberecht
Frau Körner
Herr Ralf Spille
Frau Christine Hellmann
Frau Schmitz
Frau Marion Fauerbach
Frau Anja Gronewold
Frau Monika Meyerhoff
Frau Frers
Frau Nele Düßmann
Frau Michaela Sieve
Frau Helmers
Frau Saathoff
Frau Abeln
Frau Ulbrich
Herr Schmidt
Frau Lina Rießelmann
Frau Birgit Arlinghaus
Frau Claudia Stoltenberg
Frau Pia Bümmerstede
Frau Ina Van Schaik
Frau Carina Fangmann
Frau Monika Reints
Frau Lisa Booken
Frau Meyer
Frau Denise Pistoor
Frau Hildburg Wilken
Frau Gunda Bruns
Herr Cedric Leenderts
Frau Nicola Dierks
Frau Ilona Gutsche
Frau Carina Stöhr
Frau Anna Hobbie
Frau Annelies Muhle
Christina Scheper
Maximilian Beran
Meldeamt Dötlingen
Frau Laura Schünemann
Herr Maximilian Von Höven
Frau Edith Kamphake
Herr Daniel Tebben
Frau Martina Schoster
Marie Kohorst
Frau Manou Lauffs
Frau Bettina Hollwedel
Frau Sophia Bender
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 13,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
bzw.
Reisepass
zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke
(Beleg-Art N)
wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Beleg-Art O)
wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches
Führungszeugnis online
zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Führungszeugnis Erteilung einfach, erweitertes Führungszeugnis, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, registrierte Straftaten, Bundeszentralregisterauszug, polizeiliches Führungszeugnis, Führungszeugnis Erteilung einfach, erweitertes Führungszeugnis, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, registrierte Straftaten, Bundeszentralregisterauszug, polizeiliches Führungszeugnis
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Rechtsbehelf
nicht angegeben