Dienstleistung
Kirchenaustritt Erklärung
Ansprechpartner
Frau Bluhm
Frau Ute Vogt
Herr Wahl
Herr Ralf Spille
Frau Büntjen
Frau von Seggern
Herr Joachim Betten
Frau Strübbe
Frau Wiebke Hummel-Willeke
Frau Beate Pille
Herr Uwe Kerßens
Herr Dennis Lüthje
Frau Yasmin Pyrchalla
Frau Heike Janssen
Frau Siefert
Frau Daniela Kreye
Frau Kerstin Lampe
Frau Ilona Dieling
Frau Carina Fangmann
Frau Nadine Tragust
Frau Wilhelmine Gebhardt
Frau Meyer
Frau Marlies Büsing
Frau Katja Möhlmann
Frau Ingrid Seifert
Frau Bianca Licher
Herr Helmut Fischer
Frau Denise Willenborg
Andrea Krebeck
Maximilian Beran
Ute Vogt
Frau Kristin Reinke
Herr Jonas Sauer
Frau Maresa Moormann
Herr Andre Mentrop
Frau Melanie Iken
Frau Jenna Frerichs
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-101
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Kirchenaustritt
Gebühr:
EUR 30,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wardenburg
Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Standesamt der Gemeinde Wardenburg zur Terminvereinbarung
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
-
Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
-
Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
oder
Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung, Kirchenübertritt, Kirchenabmeldung, Kirchensteuer, Kirchenaustritt Erklärung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 30,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Standesamt der Gemeinde Wardenburg zur Terminvereinbarung
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
-
Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
-
Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben