Dienstleistung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 37,50
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 59,50
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 70,00
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 92,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Schlagwörter
Ferien, Ausweis, Reisepass, Identifikation, Reiseausweis, Urlaub, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Ausweis, Identifikation, Reiseausweis, verreisen, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 37,50
Gebühr: EUR 59,50
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 92,00
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.