Dienstleistung
Verlust eines Reisepasses melden
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:
-
Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.
-
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein
Expresspass
beantragt werden.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:
-
Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.
-
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Rechtsbehelf
nicht angegeben