Dienstleistung
Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Ansprechpartner
Frau Körner
Frau Elke Sieverding
Frau Anneke Torborg
Frau Christine Bartel
Frau Kathrin Stegemann
Frau Thyen
Herr Walczuch
Frau Koch
Frau Bäker
Frau Meyer-Wendt
Frau Güttler
Herr König
Frau Caroline Heffel
Frau Jana Münchow
Frau Ulbrich
Frau Lena Engelmann
Frau Julia Adams
Frau Karola Fössing
Frau Maria Nuxoll
Frau Carina Fangmann
Frau Elina Landwehr
Frau Marion Grüger-Janssen
Herr Josef Runden
Alexander Bäuning
Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.
Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.
Schlagwörter
Ferienangebote, Ferienangebote
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.