Dienstleistung
Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.
Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerhaus
Am Everkamp 3a
26203 Wardenburg
+49 4407 73-100
+49 4407 2769
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Jugendpflege
Am Everkamp 3
26203 Wardenburg
Montag bis Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Freitag 14:00 - 20:00 Uhr
+49 4407 2769
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.
Schlagwörter
Ferienangebote, Ferienangebote
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.