Hund An- und Abmeldung


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Anmelden im Hunderegister


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Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 


Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

oder nach Vereinbarung


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr


Fax
0441 39010401
Telefon
0441 39010400

Häufig gestellte Fragen

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".


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