Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Ansprechpartner
Frau Helmers
Frau Saathoff
Frau Abeln
Frau Carmen Engbrecht-Bley
Frau Manuela Strümpler
Frau Andrea Leberecht
Herr Ralf Spille
Frau Betke
Frau Pfalz
Frau Touré
Fra Wempen
Frau Schmitz
Frau Frers
Frau Nele Düßmann
Frau Michaela Sieve
Frau Ulbrich
Herr Schmidt
Frau Birgit Arlinghaus
Frau Claudia Stoltenberg
Frau Pia Bümmerstede
Herr Markus Kruthaup
Frau Dariia Schell
Frau Wiltrud Zumwalde
Frau Carina Fangmann
Frau Meyer
Frau Denise Pistoor
Frau Hildburg Wilken
Frau Gunda Bruns
Herr Cedric Leenderts
Frau Nicola Dierks
Frau Ilona Gutsche
Frau Carina Stöhr
Frau Anna Hobbie
Maximilian Beran
Meldeamt Dötlingen
Tom Wehming
Frau Laura Schünemann
Herr Maximilian Von Höven
Frau Edith Kamphake
Herr Daniel Tebben
Frau Martina Schoster
Frau Manou Lauffs
Frau Bettina Hollwedel
Frau Sophia Bender
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Ansprechpunkt
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes, Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Ansprechpunkt
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben