Dienstleistung
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Ansprechpartner
Frau Helmers
Frau Saathoff
Frau Abeln
Frau Andrea Leberecht
Frau Körner
Herr Ralf Spille
Frau Christine Hellmann
Frau Betke
Frau Pfalz
Frau Touré
Fra Wempen
Frau Schmitz
Frau Frers
Frau Nele Düßmann
Frau Michaela Sieve
Frau Ulbrich
Herr Schmidt
Frau Lina Rießelmann
Frau Birgit Arlinghaus
Frau Claudia Stoltenberg
Frau Pia Bümmerstede
Frau Ina Van Schaik
Herr Markus Kruthaup
Frau Annette Nortrup
Frau Dariia Schell
Frau Wiltrud Zumwalde
Frau Carina Fangmann
Frau Meyer
Frau Denise Pistoor
Frau Hildburg Wilken
Frau Gunda Bruns
Herr Cedric Leenderts
Frau Nicola Dierks
Frau Ilona Gutsche
Frau Carina Stöhr
Frau Anna Hobbie
Christina Scheper
Maximilian Beran
Meldeamt Dötlingen
Frau Laura Schünemann
Herr Maximilian Von Höven
Frau Edith Kamphake
Herr Daniel Tebben
Frau Martina Schoster
Marie Kohorst
Frau Manou Lauffs
Frau Bettina Hollwedel
Frau Sophia Bender
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert, Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Rechtsbehelf
nicht angegeben