Dienstleistung
Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Ansprechpartner
Frau Helmers
Frau Saathoff
Frau Abeln
Frau Andrea Leberecht
Frau Körner
Herr Ralf Spille
Frau Christine Hellmann
Frau Betke
Frau Pfalz
Frau Touré
Fra Wempen
Frau Schmitz
Frau Frers
Frau Nele Düßmann
Frau Michaela Sieve
Frau Ulbrich
Herr Schmidt
Frau Lina Rießelmann
Frau Birgit Arlinghaus
Frau Claudia Stoltenberg
Frau Pia Bümmerstede
Frau Ina Van Schaik
Herr Markus Kruthaup
Frau Annette Nortrup
Frau Dariia Schell
Frau Wiltrud Zumwalde
Frau Carina Fangmann
Frau Meyer
Frau Denise Pistoor
Frau Hildburg Wilken
Frau Gunda Bruns
Herr Cedric Leenderts
Frau Nicola Dierks
Frau Ilona Gutsche
Frau Carina Stöhr
Frau Anna Hobbie
Maximilian Beran
Meldeamt Dötlingen
Tom Wehming
Frau Manou Lauffs
Frau Bettina Hollwedel
Frau Sophia Bender
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
-
die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- formloser Antrag
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- formloser Antrag
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Rechtsbehelf
nicht angegeben