Dienstleistung
Kindertagesbetreuung
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
-
Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
-
Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertageseinrichtungen in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Sozialamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kindertagesstätte Tungeln
Oberlether Straße 36
26203 Wardenburg
+49 4407 73-100
+49 4407 8059
Röbeler Straße 16
26203 Wardenburg
+49 4407 2806
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kindertagesstätte Littel
Alter Dorfweg 7
26203 Wardenburg
+49 4407 8431
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Anzahl der Betreuungseinrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden
Kindertageseinrichtungen
oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
PDF
PDF2
Anmeldung meines Kindes am Kindergarten
PDF
PDF2
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
PDF
PDF2
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
PDF
PDF2
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Kindertagespflege, Kindertagespflege
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Anzahl der Betreuungseinrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden
Kindertageseinrichtungen
oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Abmeldung meines Kindes vom KindergartenPDF2
Anmeldung meines Kindes am Kindergarten
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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
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erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben