Anzeige zur Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen


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Ansprechpartner


Frau Ulrike Hollmann
Herr Ralf Spille
Frau Hüggelmeyer
Frau Andrea Hildebrand
Sonstiges: Butjadingen, Stadland
Herr Diego Schwanke
Sonstiges: Berne, Brake, Elsfleth, Lemwerder
Frau Sabine Kröger
Sonstiges: Jade, Oveglönne, Nordenham
Frau Denise Pistoor
Frau Hildburg Wilken
Frau Gunda Bruns
Herr Cedric Leenderts
Frau Nicola Dierks
Frau Carina Stöhr
Frau Anna Hobbie
Frau Drüsedau
Sonstiges: Stadt Helmstedt, Gemeinde Lehre, Samtgemeinden Velpke, Grasleben und Nord-Elm
Frau Lüpke
Sonstiges: Stadt Schöningen, Stadt Königslutter am Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Frau Silvia Dierßen

Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle


Kleinkläranlagen benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung .