Dienstleistung
Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Einrichtung
Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Fax
04431 85-200
04431 85-200
Telefon
04431 85-0
04431 85-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, Niedrigschwellige Hilfe, Notunterbringung, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungsbrand, Fachstelle, Gemeinschaftsunterkunft, Notunterkunft, Flüchtlingsunterkunft, Wohnraumsicherung, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsnotstelle, Räumungsurteil, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Sicherung des Mietverhältnisses, Wohnungsnotfall, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Abwendung von Obdachlosigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, Niedrigschwellige Hilfe, Notunterbringung, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungsbrand, Fachstelle, Gemeinschaftsunterkunft, Notunterkunft, Flüchtlingsunterkunft, Wohnraumsicherung, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsnotstelle, Räumungsurteil, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Sicherung des Mietverhältnisses, Wohnungsnotfall, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Abwendung von Obdachlosigkeit