Dienstleistung
Sterbefall anzeigen
Ansprechpartner
Frau Bluhm
Herr Marco Evers-Wolderich
Frau Ute Vogt
Herr Ralf Spille
Frau Büntjen
Frau von Seggern
Herr Joachim Betten
Frau Strübbe
Frau Wiebke Hummel-Willeke
Frau Beate Pille
Herr Uwe Kerßens
Herr Dennis Lüthje
Frau Yasmin Pyrchalla
Frau Heike Janssen
Frau Siefert
Frau Daniela Kreye
Frau Kerstin Lampe
Frau Ilona Dieling
Frau Carina Fangmann
Frau Nadine Tragust
Frau Wilhelmine Gebhardt
Frau Meyer
Frau Marlies Büsing
Frau Katja Möhlmann
Frau Ingrid Seifert
Frau Bianca Licher
Herr Helmut Fischer
Frau Denise Willenborg
Andrea Krebeck
Maximilian Beran
Ute Vogt
Frau Kristin Reinke
Herr Jonas Sauer
Frau Maresa Moormann
Herr Andre Mentrop
Frau Melanie Iken
Frau Jenna Frerichs
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen .
Sterbefall in einer Einrichtung:
- Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-101
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Voraussetzungen
-
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,
verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.
- Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
Verfahrensablauf
-
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,
- müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren
und
- den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
- Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
- Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
- Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
- Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
- Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
- Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren.
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Voraussetzungen
-
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,
verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.
- Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
Verfahrensablauf
-
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,
- müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren
und
- den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
- Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
- Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
- Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
- Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
- Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
- Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben