Dienstleistung
Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
Ansprechpartner
Frau Elke Eik
Herr Bernd Hinrichs
Frau Christina Landwehr
Herr Christoph Peckskamp
Herr Dieter Lameyer
Herr Meier
Frau Presuhn
Herr Kaminsky
Frau Schmidt
Frau Tjardes
Herr Zumbrägel
Herr Iding
Frau Gehrmann
Herr große Pöhler
Frau Anke Seelhorst
Frau Meral Özden
Frau Kerstin Gross
Frau Krause
Herr Nolopp
Herr Fiebig
Herr Frederik Kapels
Herr Holger Oberschelp
Herr Florian Meyer
Herr Hans-Michael Koch
Herr C. Hollmann
Herr Christoph Burtz
Herr Edwin Lehmann
Norbert Steinkamp
Herr Frank Kamphaus
Herr Patrick Kleyböcker
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bauamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Baubetriebshof
Heidkamp 5
26203 Wardenburg
Montag bis Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 20900
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Heckenschnitt, Brückenschaden, Schlaglöcher, Straßenschaden, Straßenbegleitgrün, Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung, Straßen- und Brückenunterhaltung, Stadtgrün, Schlagloch, Brückenschaden, Schlaglöcher, Straßenschaden, Straßenbegleitgrün, Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung, Heckenschnitt, Straßen- und Brückenunterhaltung, Stadtgrün, Schlagloch
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben