Dienstleistung
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
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Frau Sophia Bender
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
- Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Sie in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Welche Gebühren fallen an?
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr:
EUR 46,00
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr:
EUR 27,60
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr:
EUR 10,00
Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Zuschlag:
EUR 13,00
Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
Zuschlag:
EUR 30,00
Ansprechpunkt
Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Zuständige Stelle
Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- aktuelles digitales biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Schlagwörter
neuer Personalausweis, Personalausweis, PA, Identitätsdokument, Perso, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Neuer PA, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Beantragung Personalausweis, abgelaufen, Ablauf der Gültigkeit, Personalausweis zu alt, Ausweis, Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Beantragung Personalausweis, abgelaufen, Ablauf der Gültigkeit, Personalausweis zu alt, Ausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 46,00
Gebühr: EUR 27,60
Gebühr: EUR 10,00
Zuschlag: EUR 13,00
Zuschlag: EUR 30,00
Ansprechpunkt
Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Zuständige Stelle
Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- aktuelles digitales biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Nicht angegeben