Dienstleistung
Personalausweis Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Voraussetzungen
Sie haben den Personalausweis beantragt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online, telefonisch, persönlich oder schriftlich abfragen.
-
Online
Folgen Sie dazu dem Onlinedienst und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein. oder Sie scannen den ausgehändigten QR-Code mit Ihrem Handy. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Infoblatt .
-
Schriftlich
Sie können den Status schriftlich (auch per Mail) abfragen. Die Beantwortung dauert bis zu einer Woche.
-
Telefonisch
Sie können den Bestellstatus zu unseren Öffnungszeiten telefonisch abfragen und erhalten sofort eine Auskunft über den Status.
-
Persönlich
Sie können den Status auch persönlich an der Information im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord erfragen.
- Wenn Sie eine E-Mail bei der Antragstellung mitgeteilt haben, werden Sie per Mail informiert, sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Voraussetzungen
Sie haben den Personalausweis beantragt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online, telefonisch, persönlich oder schriftlich abfragen.
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Online
Folgen Sie dazu dem Onlinedienst und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein. oder Sie scannen den ausgehändigten QR-Code mit Ihrem Handy. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Infoblatt . -
Schriftlich
Sie können den Status schriftlich (auch per Mail) abfragen. Die Beantwortung dauert bis zu einer Woche. -
Telefonisch
Sie können den Bestellstatus zu unseren Öffnungszeiten telefonisch abfragen und erhalten sofort eine Auskunft über den Status. -
Persönlich
Sie können den Status auch persönlich an der Information im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord erfragen.
- Wenn Sie eine E-Mail bei der Antragstellung mitgeteilt haben, werden Sie per Mail informiert, sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.