Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung - Einrichtung einer Baustelle -

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Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (nur mit vorheriger Terminvereinbarung): Montags bis Freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren und den Dienstbetrieb besser planen zu können, sind Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu gerne unsere Online-Terminvergabe.   Termine sind während der folgenden Zeiten möglich:   Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr   Außenstellen der KFZ-Zulassung befinden sich in den Rathäusern der Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Die Außenstelle in Großenkneten ist auch Sonnabends in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter: https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

  • Bundesautobahnen,
  • Bundes- und Landesstraßen sowie
  • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

von der zuständigen Stelle gehört.


Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.


  • schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
  • eventuell Umleitungsplan

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Antragsfrist: 2 Wochen

Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Bundesministerium für Digitales und Verkehr


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