Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

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Ein handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn in Verbindung mit einem anderen, als Hauptunternehmen übergeordneten Betrieb handwerkliche Leistungen für Dritte handwerksmäßig in nicht unerheblichem Umfang erbracht werden. Es besteht eine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle für handwerkliche Nebenbetriebe, die

  • mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
  • mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren oder Dienstleistungen für Dritte (nicht für den Hauptbetrieb) hergestellt bzw. erbracht werden. Hilfsbetriebe nach § 3 Handwerksordnung (HwO) sind nicht eintragungspflichtig.


§ 3 Handwerksordnung (HwO)
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Postfach
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich

KFZ-Zulassungsstelle
Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


Telefon
04431 85-560

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
0800 818-8100

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 232-218
Telefon
0441 232-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Hauptbetrieb bzw. der Nebenbetrieb liegt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

  • bei Einzelunternehmen:
    • Antrag auf Eintragung
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) der Inhaberin/des Inhabers (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
    • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
    • Antrag auf Eintragung
    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) aller Gesellschafterin/Gesellschafter (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
    • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • bei GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:
    • Antrag auf Eintragung
    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
    • Kopie des Handelsregisterauszuges - bei EU-Staaten angehöriger Gesellschaft: Vorlage einer Übersetzung des Registerauszuges des Herkunftslands
    • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • bei Anstellung eines Betriebsleiters:
    • • Betriebsleitererklärung
    • • Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters
    • • Nachweis über Qualifikation des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Dipl.-Zeugnis, Industriemeisterurkunde, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung, Ausübungsberechtigung etc.)
    • • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen
Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr