Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

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Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

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In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.  


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Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport