Dienstleistung
Reisepass Ausstellung Express
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
04407 73-100
04407 73-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 69,50
Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 91,50
Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 102,00
Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 124,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer:
3 bis 4 Tage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Ferien, Pass, Ausweis, Reisepass, Identifikation, Reisepass im Expressverfahren, Reiseausweis, Urlaub, verreisen, Reisepaß, Reisepass mit beschleunigter Abholzeit, dringend
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Gebühr: EUR 69,50
Gebühr: EUR 91,50
Gebühr: EUR 102,00
Gebühr: EUR 124,00
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport