Dienstleistung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
Einrichtung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
50656 Köln, Stadt
50656 Köln, Stadt
Fax
+49 185 9995-0105
+49 185 9995-0105
Hinweis
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
Telefon
+49 185 9995-0100
+49 185 9995-0100
Hinweis
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Voraussetzungen
- Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlage
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)
Schlagwörter
Änderung, Beitragspflicht, BR, Rundfunkgebühren, Fernsehen, Dritte Programme, Haushaltsabgabe, Rundfunkfinanzierung, ARD, Rundfunkgerät, Deutschlandradio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Ummeldung, GEZ, MDR, Fernsehgebühr, GEZ-Abmeldung, ZDF, Abmeldung, WDR, Rundfunkgebühr, Radio, SWR, RF, HR, NDR, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, Hörfunk, Rundfunk, Fernsehgebührenpflicht
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Voraussetzungen
- Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlage
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)
Schlagwörter
Änderung, Beitragspflicht, BR, Rundfunkgebühren, Fernsehen, Dritte Programme, Haushaltsabgabe, Rundfunkfinanzierung, ARD, Rundfunkgerät, Deutschlandradio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Ummeldung, GEZ, MDR, Fernsehgebühr, GEZ-Abmeldung, ZDF, Abmeldung, WDR, Rundfunkgebühr, Radio, SWR, RF, HR, NDR, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, Hörfunk, Rundfunk, Fernsehgebührenpflicht