Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Für Kinder, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen oder als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder in wohngeldberechtigten Haushalten leben, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).


Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
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Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Wandertage, Schulausflug, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wanderfahrten, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz