Dienstleistung
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
04407 73-100
04407 73-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Daten sperren, Auskunftssperren
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
- formloser Antrag
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport