Dienstleistung
Abfall Entsorgung
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Restabfälle fallen – auch bei größten Bemühungen Abfälle zu vermeiden und zu verwerten – in jedem Haushalt an. Jedes Grundstück ist deshalb an die Restmüllentsorgung anzuschließen. Wählbar sind Behältervolumen von 60, 80, 120 oder 240 Litern, wobei die Benutzer der Restmülltonnen zwischen einer zwei- und vierwöchentlichen Abfuhr wählen können. Für Großwohnanlagen können auch 1,1-Kubikmeter- Restmüllcontainer mit zweiwöchentlicher Leerung angemeldet werden; die Container sind käuflich zu erwerben.
Verstärkt anfallender Restabfall kann über die grauen 50-Liter-Restabfallsäcke aus Kunststoff mit dem Aufdruck „Landkreis Ammerland“ entsorgt werden, die zugebunden und neben die Restmülltonne gestellt am Abfuhrtag mit abgefahren werden. Diese Säcke können gegen eine Gebühr bei den zugelassenen Verkaufsstellen erworben werden.
Alle An-, Ab- oder Ummeldungen von privaten Restmülltonnen müssen über die Steuerämter oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen oder der Stadtverwaltung Westerstede erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Die aktuellen Gebühren für die Restmüll- und Biotonnen, die zugelassenen Abfallsäcke sowie für die Anlieferung von Abfällen zur Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen können Sie der Gebührenübersicht entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz