Dienstleistung
Beurkundung Sorgeerklärung
Wenn Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht mit einander verheiratet sind, haben sie die Möglichkeit die elterliche Sorge zu teilen, wenn sie im Rahmen einer öffentlichen Beurkundung das gemeinsame Sorgerecht erklären. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine entsprechende Bescheinigung (Negativbescheinigung) kann durch das Jugendamt ausgestellt werden. (sh. Dienstleistung Negativbescheinigung).
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Einrichtung
Amt für Jugend und Soziales
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
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Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5199
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Telefon
04941/16-5100
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E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
Zuständige Stelle
- Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
- Notar (gebührenpflichtig)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Beurkundung, Urkunde, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Geburt, Beistand, Beistandschaft, Unterhalt, Kindesunterhalt, Jugendamt, Kinder, unverheiratet, Eltern
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
Zuständige Stelle
- Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
- Notar (gebührenpflichtig)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Beurkundung, Urkunde, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Geburt, Beistand, Beistandschaft, Unterhalt, Kindesunterhalt, Jugendamt, Kinder, unverheiratet, Eltern