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Sie können Ihre Unterhaltsverpflichtung urkundlich in vollstreckbarer Form anerkennen lassen.

 

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Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
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04941/16-5199
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Häufig gestellte Fragen

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Unterlagen hinsichtlich des zu beurkundenden Unterhalts, beispielsweise Schreiben des betreuenden Elternteils, des Jugendamtes oder einer Rechtsanwaltskanzlei, aus dem konkret hervorgeht, welche Unterhaltsbeträge bzw. Prozentsätze des Mindestunterhaltes ab welchem Zeitpunkt beurkundet werden sollen
  • vollständiger Name des Kindes, Geburtsdatum und -ort
  • bisherige Unterhaltstitel, beispielsweise eine Urkunde, ein Gerichtsbeschluss oder Urteil, sofern es sich um eine Abänderung handelt
  • Anschrift des anderen Elternteiles / des tätigen Jugendamtes / des beauftragten Rechtsanwaltes

  • Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
  • Notar (gebührenpflichtig)

Unterhalt, Urkunde, Beurkundung, Unterhaltsverpflichtung, Beistand, Beistandschaften, Kindesunterhalt, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinder, Geburt, unverheiratet, Sorgeerklärung, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Beurkundung, Unterhaltsverpflichtung