Dienstleistung
Beurkundung Unterhaltsverpflichtung
Sie können Ihre Unterhaltsverpflichtung urkundlich in vollstreckbarer Form anerkennen lassen.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser Kontaktformular.
Einrichtung
Amt für Jugend und Soziales
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
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26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5199
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Telefon
04941/16-5100
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E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Unterlagen hinsichtlich des zu beurkundenden Unterhalts, beispielsweise Schreiben des betreuenden Elternteils, des Jugendamtes oder einer Rechtsanwaltskanzlei, aus dem konkret hervorgeht, welche Unterhaltsbeträge bzw. Prozentsätze des Mindestunterhaltes ab welchem Zeitpunkt beurkundet werden sollen
- vollständiger Name des Kindes, Geburtsdatum und -ort
- bisherige Unterhaltstitel, beispielsweise eine Urkunde, ein Gerichtsbeschluss oder Urteil, sofern es sich um eine Abänderung handelt
- Anschrift des anderen Elternteiles / des tätigen Jugendamtes / des beauftragten Rechtsanwaltes
Zuständige Stelle
- Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
- Notar (gebührenpflichtig)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Unterhalt, Urkunde, Beurkundung, Unterhaltsverpflichtung, Beistand, Beistandschaften, Kindesunterhalt, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinder, Geburt, unverheiratet, Sorgeerklärung, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Beurkundung, Unterhaltsverpflichtung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Unterlagen hinsichtlich des zu beurkundenden Unterhalts, beispielsweise Schreiben des betreuenden Elternteils, des Jugendamtes oder einer Rechtsanwaltskanzlei, aus dem konkret hervorgeht, welche Unterhaltsbeträge bzw. Prozentsätze des Mindestunterhaltes ab welchem Zeitpunkt beurkundet werden sollen
- vollständiger Name des Kindes, Geburtsdatum und -ort
- bisherige Unterhaltstitel, beispielsweise eine Urkunde, ein Gerichtsbeschluss oder Urteil, sofern es sich um eine Abänderung handelt
- Anschrift des anderen Elternteiles / des tätigen Jugendamtes / des beauftragten Rechtsanwaltes
Zuständige Stelle
- Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei)
- Notar (gebührenpflichtig)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Unterhalt, Urkunde, Beurkundung, Unterhaltsverpflichtung, Beistand, Beistandschaften, Kindesunterhalt, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinder, Geburt, unverheiratet, Sorgeerklärung, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Beurkundung, Unterhaltsverpflichtung