Stundenänderung in der Kindertagspflege


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Antrag auf Kindertagespflege und Ferienbetreuung


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Antrag auf Weiterbewilligung von Kindertagespflege


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Antrag auf zusätzliche Ferienbetreuung zur Kindertagespflege


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Beendigung der Kindertagespflege


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Angaben der Tagespflegeperson


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Abrechnungsbogen Kindertagespflege


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Die Betreuungsform der Kindertagespflege wurde vor mehr als 50 Jahren als Ausruf in einer Zeitschrift angestoßen. Heute ist die Kindertagespflege als feste Säule der frühkindlichen Bildung in Deutschland gesetzlich anerkannt und damit gleichwertig zur Betreuung in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten oder Hort) mit entsprechendem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Erziehungsberechtigte von Kindern unter drei Jahren können zwischen diesen verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. 

 

Die Betreuung erfolgt in Kleingruppen und in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson. Daneben gibt es auch den Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen  als sog. Großtagespflege. Hier wird die Betreuung oftmals in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten durchgeführt, bspw. in den Tagesbetreuungsstellen (TABS) des Landkreises Aurich oder im Haushalt einer der Tagespflegepersonen. In Ausnahmefällen kann die Betreuung auch in den Räumlichkeiten der Erziehungsberechtigten stattfinden.

 

Bevor die Betreuung bei einer Tagespflegeperson beantragt und eingerichtet wird, hat ein Erstgespräch mit den Mitarbeiterinnen des jeweils zuständigen Familienservicebüros stattzufinden. Nachfolgend kann ein Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege gestellt werden. Die Kindertagesbetreuung startet mit der individuellen Eingewöhnung des Kindes.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das Familienservicebüro

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5215
Hinweis
RT Süd
Telefon
04941/16-5204

Häufig gestellte Fragen

Warum Kindertagespflege?

  • Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis
  • Betreuung erfolgt in einer kleinen Gruppe in familiärem Rahmen
  • Kindgerechte, geeignete und überprüfte Räumlichkeiten
  • Individuelle, altersgerechte Förderung der Kinder
  • Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse
  • ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten
  • geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
  • unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
  • insbesondere für Kleinkinder das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit
  • Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen

Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Förderung der Kindertagespflege
  • Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Kindertagespflegeperson

 

Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Betreuungsumfang zusätzlich:

  • Arbeitszeitenbescheinigungen oder Schulbescheinigungen der Erziehungsberechtigten
  • Verdienstbescheinigungen der Erziehungsberechtigten des Vorjahres
  • sonstige Einkommensnachweise des Vorjahres
  • Elterngeldbescheid
  • Nachweise über den Erhalt von Sozialleistungen (SGB II-Bescheid, Wohngeldbescheid, Kinderzuschlag)

 


  • Der Kostenbeitrag für die Kindertagesbetreuung ergibt sich aus dem Umfang der beantragten Betreuungsstunden und den Einkünften der Erziehungsberechtigten.

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